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Immobilienbewertung – Kriterium für die Bewertung einer Immobilie

Posted on | Februar 14, 2012 | No Comments

Immobilienbewertung

Beim Verkauf oder einer geplanten Beleihung einer Immobilie gibt es oft unterschiedliche Auffassungen über ihren Wert. Unterschieden wird dabei meistens in Begriffe wie Verkehrswert, Marktwert und Materialwert. Banken oder offizielle Stellen benötigen solche Werte als Entscheidungskriterien für ihre Handlungen. Hausinteressenten möchten vor einem Kauf vielleicht auf Nummer sicher gehen und den wahren Wert einer Immobilie durch einen vereidigten Immobiliensachverständigen prüfen lassen. Bei Banken spielt die Bewertung meistens eine Rolle bei der Entscheidung zur Bewilligung einer Finanzierung. Um den Wert einer Immobilie zu bestimmen, kommen verschiedene Faktoren in Frage.

Kriterium für die Bewertung einer Immobilie

Als wichtigstes Kriterium gilt traditionell die Lage. Dabei geben die örtlichen Preisspiegel und Vergleichsobjekte den Sachverständigen gute Anhaltspunkte für den aktuellen Grundstückswert. Der bauliche Zustand und die Bauausführung spielen weitere wichtige Rollen. Freistehende Häuser sind gegenüber Doppel- oder Reihenhäusern in der Bewertung stets im Vorteil. Eigentumswohnungen leiden häufig unter zu vielen Parteien in der Wohnanlage. Der Pflegezustand einer zu bewertenden Immobilie darf keinen Renovierungsstau bergen und die Innenausstattung sollte aus ansprechenden Materialien guter Qualität ausgeführt sein. Billigbauten mit einem gewissen Baumarktflair erzielen nur selten hohe Bewertungen. Das Alter der technischen Einrichtungen und ihr Wartungszustand haben auf die Immobilienbewertung einen großen Einfluss und die energetischen Eigenschaften spielen eine entscheidende Rolle. Das Umfeld der Immobilie sollte stilistisch passen und muss eine gut nutzbare und erreichbare Infrastruktur aufweisen. Lärmbelästigungen durch Straßenverkehr oder Flugzeuge sind für die Wertbestimmung kontraproduktiv. Der gesamte Eindruck der Immobilie ist schließlich zur Abrundung der Wertermittlung heranzuziehen. Die Grundrissgestaltung und die Nutzbarkeit von Nebenräumen wie Keller, Gartenschuppen, Garagen oder Carports fließen in die Bewertung ein. Die Außenanlagen sollen der Immobilie den richtigen Rahmen verleihen und müssen sich in einem guten Pflegzustand befinden. Aus diesen genannten und weiteren Kriterien können Immobiliengutachter zu einer Berechnung des Wertes der Immobilie gelangen.

Wer eine Immobilienbewertung durchführt

Um die Bewertung einer Immobilie durchführen zu lassen, können mehrere Wege beschritten werden. Als Immobiliensachverständige gelten zum Beispiel Bauingenieure, Architekten und Statiker. Sie können mit Zusatzausbildungen versehen sein und auch für ganz spezielle Bewertungen von einzelnen Gebäudeteilen oder -schäden qualifiziert sein. Zur Erlangung amtlich verwertbarer Zahlen sind Immobiliengutachter einzusetzen. Sie müssen über eine Bestellung oder Zulassung zum amtlichen Gutachter verfügen. Für private Unternehmen können auch die anderen genannten Berufsinhaber eingesetzt werden, sie sind dann in der Regel im Auftrag einer Partei eingesetzt und müssen nicht unbedingt unabhängig agieren. Immobiliengutachter mit Bestellung oder Vereidigung gehen die Bewertung als neutrale Gutachter an und vertreten keine Interessen einzelner Parteien. Die Bezahlung solcher Dienstleistungen kann je nach Beauftragung nach unterschiedlichen Kriterien erfolgen. Es können Gebührentabellen herangezogen werden oder für genau vorgegebene Bewertungsumfänge Festpreise nach Umfang der jeweils durchgeführten Ermittlungstätigkeiten vereinbart werden. Immobilienbewertungen sind sehr spezifische Tätigkeiten mit hohem Fachwissen, da die Ersteller für ihre Arbeit die Verantwortung tragen müssen.

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